Krabbelstube mit Kinderkrippe Oberrotweil e.V.

Aufnahmeregeln

In die Krabbelstube werden Kinder im Alter von 10 Monaten (sofern Plätze vorhanden sind) bis drei Jahren aufgenommen. Kinder mit und ohne Behinderungen werden, soweit möglich, in gemeinsamen Gruppen betreut.
Dabei wird berücksichtigt, dass sowohl den Bedürfnissen der behinderten als auch der nicht behinderten Kindern Rechnung getragen wird. Über die Aufnahme der Kinder entscheidet im Rahmen der vom Träger erlassenen Aufnahmebestimmungen die Leitung der Einrichtung. Jedes Kind wird vor der Aufnahme in die Einrichtung ärztlich untersucht. Hierfür muss eine Bescheinigung nach Anlage 1 vorgelegt werden. 

Die Aufnahme des Kindes erfolgt nach Unterzeichnung des Anmeldevertrages sowie der Vorlage der Bescheinigung über die ärztliche Untersuchung (Anlage 1) sowie der ersten Masernimpfung. Sollte eines der beiden Dokumente nicht vorgelegt werden können, kann die Eingewöhnung nicht beginnen.

Die Abmeldung kann nur auf Ende eines Monats erfolgen. Sie ist spätestens 3 Monate vorher schriftlich der Leitung der Einrichtung zu übergeben. Für die Kinder, die mit drei Jahren in den Kindergarten aufgenommen werden, erübrigt sich eine schriftliche Abmeldung. Der Träger der Einrichtung kann den Aufnahmevertrag mit einer Frist von 4 Wochen zum Monatsende schriftlich kündigen,

  • wenn das Kind die Einrichtung länger als 4 Wochen unentschuldigt nicht besucht hat,
  • wenn die Eltern die in dieser Benutzerordnung aufgeführten Pflichten wiederholt nicht beachten,
  • wenn der zu entrichtende Elternbeitrag für zwei aufeinander folgende Monate nicht bezahlt wurde.